Die Leistungskriterien
Die 50 Leistungsfragen sind in drei Kategorien
• Sehr wichtig (15 Fragen mit maximal 5 Punkten, maximal 75 Punkte)
• Wichtig (23 Fragen a 3 Punkte, maximal 69Punkte)
• Weniger wichtig (12 Fragen a 1 Punkt, maximal 12 Punkte)
unterteilt.
Zu den Mindestbewertungskriterien zählen unter anderem folgende Sachverhalte:
• Sind Gesundheitsschäden durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung versichert?
• Sind Bergungskosten versichert?
• Gilt für den Eintritt der Invalidität eine längere Frist als 12 Monate?
• Gilt für die Geltendmachung der Invalidität eine längere Frist als 15 Monate?
• Gilt für die Feststellung der Invalidität eine längere Frist als 15 Monate?
Die ersten beiden Punkte geben einen Anhaltspunkt dafür, welche Versicherungsleistungen als relevant eingestuft werden.
Die drei letzten Punkte zeigen, wie wichtig es ist, dass Versicherer über die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hinausgehen. Nicht immer ist eine Invalidität sofort oder zeitnah zum Unfall ersichtlich. Längere Feststellungsfristen sind absolut im Sinne des Versicherungsnehmers. Gleiches gilt auch für den Eintritt der Invalidität, die ebenfalls nicht sofort nach dem Schadensereignis ersichtlich sein muss. Der schleichende Verlust des Augenlichtes nach einem Unfall wäre ein Beispiel dafür.
Versicherungsbedingungen unterliegen einem ständigen Wandel. So ist die Frage, ob inzwischen auch Unfälle als Folge eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles versichert sind, durchaus relevant für eine Fünf-Sterne-Bewertung eines Vertrages.
Um eine Bewertung mit fünf Sternen zu erhalten, benötigt der Tarif eine Mindestbewertung von 120 Punkten. Für vier Sterne sind noch 100 Punkte erforderlich, für drei Sterne 80 Punkte.