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Bergungskosten – das unterschätzte Risiko

Bergung mit dem Helikopter - eine teure Angelegenheit

Wer sich auf einen Ausflug in die Berge begibt, sei es zum Wandern oder zum Skifahren, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es durchaus ein alpines Risiko gibt. Auf der Düsseldorfer Königsallee umzuknicken, hat bezüglich des Krankentransportes andere Dimensionen, als es bei einem solchen Unfall in der Bergwelt der Fall ist. Jeder Skifahrer kennt das Bild der Rettungskräfte, wenn ein verunglückter Skifahrer mit einem Schlitten zu Tal gebracht wird. Alternativ erfolgt der Krankenabtransport mit dem Helikopter. Unter dem Strich bleiben auf jeden Fall immense Kosten, welche von den Rettungskräften in Rechnung gestellt werden. Die Krankenkassen stehen hierfür nicht unbedingt ein, übernehmen im günstigsten Fall einen Teil der Kosten.

Bergung oder Rettung?

Der Unterschied kann für den Verletzten den Unterschied ausmachen, ob die Ersatzkasse die Kosten übernimmt. Angenommen, ein Skifahrer wird mit dem Schlitten zu Tal gebracht, handelt es sich um eine Bergung. Gleiches gilt, wenn der Abtransport direkt mit dem Hubschrauber erfolgt. Fallen die Verletzungen jedoch so schwer aus, dass der direkte Transport in das nächste Krankenhaus nicht sofort erfolgen kann, sondern erst eine möglicherweise lebenserhaltende medizinische Maßnahme erfordert, handelt es sich um eine Rettung. Diese ist über die Ersatzkassen abgedeckt.

Kundenzufriedenheit

Einsatz im In- oder Ausland

Im Inland sind Rettungs- und Behandlungskosten immer über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert, dies gilt nicht pauschal für Einsätze im Ausland.
Die Krankenkassen unterhalten mit 28 EU Staaten, sowie Island Liechenstein, Norwegen und der Schweiz Abkommen, die eine Kostenübernahme dort vorsehen. Das Geld von der Krankenkasse für derartige Einsätze ist aber oft nicht kostendeckend, auch ein Rücktransport nach Deutschand ist nicht inklusive.
Außerhalb Europas zahlt die Krankenkasse hingegen gar nichts.
Insofern ist zum einen immer eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert, aber eben für den Fall der Bergungskosten auch eine entsprechende Unfallversicherung.

Einige Zahlen zur Bergung

Dass eine Bergung oder Rettungsmaßnahmen nichts Außergewöhnliches sind, belegen die Zahlen der Bergrettung Bayern. Diese leistet im Jahr rund 12.000 Einsätze, die sich auf
• 6.000 Rettungseinsätzen
• 1.000 Such- und Sondereinsätzen
• 5.000 Bergungen ohne medizinische Maßnahmen
verteilen.
Eine Bergrettung in Österreich beispielsweise ist ein kostspieliges Vergnügen. Die Rettungsmannschaften berechnen je Mann und Stunde 32 Euro. Ein Hubschraubereinsatz schlägt mit 3.5000 Euro zu Buche.

Einschluss in der privaten Unfallversicherung

Die privaten Unfallversicherungen bieten fast alle ohne Mehrbeitrag den Einschluss der Bergungskosten. Dennoch sollten Versicherungsnehmer auf mögliche Einschränkungen achten. Die Kostenübernahme fällt nicht bei allen Anbietern gleich hoch aus. Eine Größenordnung von 30.000 Euro hat sich als Durchschnitt etabliert, der Betrag von 10.000 Euro fällt sehr niedrig aus. Das Thema Bergung sollten aber nicht nur Wanderer oder Skifahrer bei dem Abschluss einer Unfallversicherung im Hinterkopf haben, für Segler oder Surfer kann eine Bergung ebenfalls eines Tages relevant werden.
Eine Bergung muss nicht immer medizinische Gründe haben. Wanderer, die sich verlaufen und auf einem Berg landen, von dem es im Dunkeln kein Herunter mehr gibt, können den Einsatz von Rettungstruppen in diesem Fall ebenfalls über die Unfallversicherung abrechnen. Schneidet die Feuerwehr einen verunglückten Autofahrer aus seinem Auto, handelt es sich ebenfalls um eine Bergung oder Rettung. Tatsache ist, wann immer Rettungskräfte ausrücken müssen, handelt es sich um eine kostenpflichtige Leistung. Dass die Krankenversicherung dafür eintritt, ist jedoch nicht unbedingt gegeben.

Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr

Die privaten Unfallversicherungen leisten im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung weltweit 24 Stunden am Tag. Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf die Ausübung der Berufstätigkeit. Niemand ist vor einem Unfall, definiert als „plötzlich von außen einwirkendes Ereignis“, gefeit. Gegen die finanziellen Folgen, sei es die Kosten für eine Bergung, sei es der Einkommensverlust durch eine mögliche Invalidität, kann sich aber jeder absichern. Die Prämien sind im Vergleich zu den Leistungen im Schadensfall verschwindend gering, sicher aber unter Umständen die wirtschaftliche Existenz.