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Häufige Fragen zur Unfallversicherung

Warum sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden?

  • Eine Unfallversicherung ist allen Menschen zu empfehlen, die nicht gerade Millionäre sind und die finanziellen Folgen einer Gesundheitsstörung, die durch einen Unfall im Haushalt oder in der Freizeit verursacht wurde, nicht selbst tragen können.
  • Die Gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfallfolgen ab, die am Arbeitsplatz oder auf den direkten Weg zur Arbeit entstehen. Die meisten Unfälle und nicht weniger als etwa jeder zweite Unfall passiert jedoch im Haushalt oder in der Freizeit.
  • Die Gesetzliche Rentenversicherung springt nur noch dann ein, wenn der Unfallgeschädigte nicht wenigstens drei Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Selbst für den Fall einer Vollinvalidität ist die Invaliditätsrente kaum höher als der Hartz IV-Satz.
Kundenzufriedenheit

Wie ist ein Unfall versicherungsrechtlich definiert?

  • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft definiert einen Unfall als ein Ereignis, bei dem “die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet”.
  • Was darunter genau zu verstehen ist, wird in der Rubrik “Versicherungsbedingungen” erläutert.
Gliedertaxe der Unfallversicherung

Was ist die Gliedertaxe?

  • Die “Gliedertaxe” misst den Grad der Invalidität in Folge eines Unfalls. Die Invaliditätsgrade werden dabei nach Prozentsätzen, abhängig von der Schädigung oder Verlust der betroffenen Gliedmaße, wie folgt bemessen (immer abhängig vom jeweiligen Tarif, je besser der Unfallversicherung Tarif, desto höher der Invaliditätsgrad, den man bei Verlust oder Beeinträchtigung eines Organs oder Körperteils erhält): z.B. 100%, wenn ein Arm oder Bein vollständig nicht mehr benutzt werden kann und 70 % beim Fuß. Verliert jemand ein Auge oder die Sehkraft an diesem, beträgt die Gliedertaxe 70 , beim Gehör auf einen Ohr 50, beim Geruchssinn 25 % und beim Geschmackssinn 25 Prozent.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Höhe der richtigen Versicherungssumme (streng genommen hängt die Auszahlung am Ende von mehreren Faktoren aus Grundinvaliditätssumme, Progressionsgrad und Gliedertaxe zusammen) ist zusätzlich abhängig vom Alter und dem Jahreseinkommen des Versicherten.
Da eine Unfallversicherung den finanziellen Schaden kompensieren soll, der entsteht, wenn man aufgrund eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, sollte eine umso höhere Grundinvaliditätssumme gewählt werden, je Jünger der Versicherte ist.
Da bei Älteren der Weg bis zur Rente kürzer ist kann die Summe hier etwas niedriger gewählt werden. Doch auch hier, sowie bei Senioren/Rentnern erfüllt die Unfallversicherung den zusätzlichen Zweck der Absicherung hoher Kosten z.B. für Umbaumaßnahmen in Folge eines Unfalls.

Wir haben Ihnen eine Aufstellung mit Empfehlungen der richtigen Versicherungssumme gemacht.

Empfehlenswert ist dazu eine Progressionsstufe von 225%. Je höher man diese wählt, desto höher fällt die Gesamtleistung bei hohen Invaliditätsgraden aus. Wer also z.B. eine Progressionsstufe von 500% wählt, könnte um am Beitrag zu sparen dafür die Grundinvaliditätssumme etwas herabsetzen. Man sichert dadurch aber hauptsächlich eher schwere Unfallfolgen und erhält für leichte Unfallfolgen kaum mehr Leistung.

Welche Progressionsstufe sollte man versichern?

Da sich die meisten Unfallfolgen sich in einem Invaliditätsrahmen von Graden unter 60% abspielen, ist es sinnvoller statt eines sehr hohen Invaliditätsgrad (z.B. 1000%) eher einen Progressionsgrad von 225% bis 350% zu wählen und die Grundsumme lieber etwas höher zu wählen, da die Progression erst ab 25% Invaliditätsgrad überhaupt langsam zum Erhöhen der Auszahlleistung beiträgt.
Es hängt aber zusätzlich auch davon ab, ob man die Unfallversicherung eher zur Absicherung des Worst-Case nutzen möchte oder als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (in dem Fall sollte man eine hohe Grundsumme wählen).
Informationen Progression Unfallversicherung

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

  • Unfallversicherungen leisten grundsätzlich auch weltweit im Ausland. Allerdings sind Kriegsereignisse o. ä. bei den meisten privaten Unfallversicherungen ausgeschlossen. Auch hier gibt es jedoch Tarife wie Interrisk XXL , welche bessere als die Standard-Tarifbedingungen ausweist.

Verlangen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung?

  • Die meisten Unfallversicherungen stellen teils sehr umfangreiche, teils weniger umfangreiche Gesundheitsfragen oder auch Fragen zu Vorschäden oder durch Vorschäden von Vorversicherern gekündigte Unfallversicherungen. Insbesondere bei chronischen Vorerkrankungen wird der Abschluss herkömmlicher Unfallversicherungen nicht, oder nur mit Leistungsausschlüssen möglich sein.
    Für diese Fälle gibt es mittlerweile aber auch sehr gute Unfalltarife ohne Gesundheitsfragen wie wie z.B. Askuma Sorgenfrei plus, Basler Gold Unfallversicherung oder die Stuttgarter Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen
  • Wichtig ist es, dass sofern Antragsfragen gestellt werden, diese nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten, da der Versicherer ansonsten bei späterer Kenntnis im Versicherungsfall vom Vertrag zurück treten kann. Damit gehen dann nicht nur die Versicherungssumme verloren, sondern auch die gezahlten Beiträge. Im Zweifel, sollte lieber auf einen der Unfalltarife ohne umfangreiche Gesundheitsfragen ausgewichen werden.
  • Verweist der Versicherer aus der Sicht des Versicherten ungerechtfertigt auf sein Rücktrittsrecht, ist ggf. die Inanspruchnahme einer versicherungsrechtlichen, anwaltlichen Beratung geboten. Der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist vor dem Hintergrund des gewöhnlich hohen Streitwerts daher ebenfalls geboten.

Gibt es Personen, die nicht versichert werden können?

  • Ja, vor allem Berufssportler können keine Unfallversicherung abschließen.
  • Bei Freizeitsportlern ist dies möglich, allerdings werden bei den Risikosportarten Extrem-Bergsteigen, Drachenfliegen, Rennsport mit Motorfahrzeugen, Paragliding und der Privatfliegerei gewöhnlich Beitragszuschläge berechnet.
  • Bereits Pflegebedürftige können keine Unfallversicherung mehr abschließen.
  • Auch eine Schwerbehinderung ist im Antrag anzugeben und kann ein Ausschlussgrund sein, ebenso wie Vorerkrankungen.

Was ist unter Eigenbewegung zu verstehen?

Insbesondere Basis Unfallversicherungen schließen den Fall der Unfallfolge durch Eigenbewegung aus. Das sind Unfälle, die nicht von außen sondern
durch falsche Bewegung entstehen. Ein Beispiel hierfür mag z.B. oft beim Skifahren anzufinden sein. Eine falsche Eigenbewegung kann dort, wie man sich sicher vorstellen kann, zu einem Unfall werden.
Gute Tarifen versichern dies mit. Wer also Ski fährt oder andere Sportarten ausübt, sollte darauf achten, dass seine Unfallversicherung auch die Unfallfolgen von Eigenbewegungen mitversichert.

Sind bei einem Unfall Vorerkrankungen relevant?

Zunächst einmal haben die meisten Unfallversicherungen Gesundheitsfragen und können einen Antrag wegen bestimmter chronischer Erkrankungen ablehnen. Doch auch Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen kennen genauso wie Unfallversicherungen, die man bereits vor Jahren und vor der Diagnose einer Erkrankung oder Verletzung abgeschlossen hat die Mitwirkungsklausel.
Mitwirkungsklausel bedeutet, dass der Zustand des Körpers vor und nach dem Unfall dokumentiert wird.
Eine Unfallversicherung muss nur leisten, wenn nach einem Unfall ein Invaliditätsgrad verbleibt.
Einige Krankheiten können jedoch die Genesung nach einem Unfall verzögern, behindern oder möglicherweise war der Versicherte aufgrund einer Vorerkrankung (z.B. einer Lähmung) bereits vorher teilweise invalide.
Eine Unfallversicherung, die auf die Mitwirkungsklausel nicht verzichtet, prüft im Versicherungsfall, welche Mitschuld oder Mitwirkung die Vorerkrankung am Invaliditätsfall hat und zieht diesen Prozentsatz entsprechend vom erreichten Invaliditätsgrad ab und leistet danach.
Unfallversicherungen prüfen eine Mitwirkung sowieso erst ab einem Mitwirkungsgrad von 25%, es gibt allerdings auch Premium-Unfallversicherungen wie Interrisk XXL , die Mitwirkung erst bei mehr als 50% prüfen oder komplett darauf verzichten.

  • Noch besser in diesem Zusammenhang ist beispielsweise Askuma Sorgenfrei plus, hier wird komplett kein Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen berücksichtigt.

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung (Umgangssprachlich: Berufsunfallversicherung) leistet im Gegensatz zur Privaten Unfallversicherung nur für Arbeitsunfälle.
Die meisten Unfälle passieren allerdings in der Freizeit, zudem sind auch Nicht-Berufstätige wie Schüler, Kinder, Senioren und Hausfrauen von Unfällen betroffen.

Private Unfallversicherungen leisten hingegen 24 Stunden am Tag und in der Regel auch weltweit, sowohl während der Freizeit, aber auch während der Arbeitszeit.