Die Höhe der richtigen Versicherungssumme (streng genommen hängt die Auszahlung am Ende von mehreren Faktoren aus Grundinvaliditätssumme, Progressionsgrad und Gliedertaxe zusammen) ist zusätzlich abhängig vom Alter und dem Jahreseinkommen des Versicherten.
Da eine Unfallversicherung den finanziellen Schaden kompensieren soll, der entsteht, wenn man aufgrund eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, sollte eine umso höhere Grundinvaliditätssumme gewählt werden, je Jünger der Versicherte ist.
Da bei Älteren der Weg bis zur Rente kürzer ist kann die Summe hier etwas niedriger gewählt werden. Doch auch hier, sowie bei Senioren/Rentnern erfüllt die Unfallversicherung den zusätzlichen Zweck der Absicherung hoher Kosten z.B. für Umbaumaßnahmen in Folge eines Unfalls.
Wir haben Ihnen eine Aufstellung mit Empfehlungen der richtigen Versicherungssumme gemacht.
Empfehlenswert ist dazu eine Progressionsstufe von 225%. Je höher man diese wählt, desto höher fällt die Gesamtleistung bei hohen Invaliditätsgraden aus. Wer also z.B. eine Progressionsstufe von 500% wählt, könnte um am Beitrag zu sparen dafür die Grundinvaliditätssumme etwas herabsetzen. Man sichert dadurch aber hauptsächlich eher schwere Unfallfolgen und erhält für leichte Unfallfolgen kaum mehr Leistung.
Da sich die meisten Unfallfolgen sich in einem Invaliditätsrahmen von Graden unter 60% abspielen, ist es sinnvoller statt eines sehr hohen Invaliditätsgrad (z.B. 1000%) eher einen Progressionsgrad von 225% bis 350% zu wählen und die Grundsumme lieber etwas höher zu wählen, da die Progression erst ab 25% Invaliditätsgrad überhaupt langsam zum Erhöhen der Auszahlleistung beiträgt.
Es hängt aber zusätzlich auch davon ab, ob man die Unfallversicherung eher zur Absicherung des Worst-Case nutzen möchte oder als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (in dem Fall sollte man eine hohe Grundsumme wählen).
Informationen Progression Unfallversicherung
Insbesondere Basis Unfallversicherungen schließen den Fall der Unfallfolge durch Eigenbewegung aus. Das sind Unfälle, die nicht von außen sondern
durch falsche Bewegung entstehen. Ein Beispiel hierfür mag z.B. oft beim Skifahren anzufinden sein. Eine falsche Eigenbewegung kann dort, wie man sich sicher vorstellen kann, zu einem Unfall werden.
Gute Tarifen versichern dies mit. Wer also Ski fährt oder andere Sportarten ausübt, sollte darauf achten, dass seine Unfallversicherung auch die Unfallfolgen von Eigenbewegungen mitversichert.
Zunächst einmal haben die meisten Unfallversicherungen Gesundheitsfragen und können einen Antrag wegen bestimmter chronischer Erkrankungen ablehnen. Doch auch Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen kennen genauso wie Unfallversicherungen, die man bereits vor Jahren und vor der Diagnose einer Erkrankung oder Verletzung abgeschlossen hat die Mitwirkungsklausel.
Mitwirkungsklausel bedeutet, dass der Zustand des Körpers vor und nach dem Unfall dokumentiert wird.
Eine Unfallversicherung muss nur leisten, wenn nach einem Unfall ein Invaliditätsgrad verbleibt.
Einige Krankheiten können jedoch die Genesung nach einem Unfall verzögern, behindern oder möglicherweise war der Versicherte aufgrund einer Vorerkrankung (z.B. einer Lähmung) bereits vorher teilweise invalide.
Eine Unfallversicherung, die auf die Mitwirkungsklausel nicht verzichtet, prüft im Versicherungsfall, welche Mitschuld oder Mitwirkung die Vorerkrankung am Invaliditätsfall hat und zieht diesen Prozentsatz entsprechend vom erreichten Invaliditätsgrad ab und leistet danach.
Unfallversicherungen prüfen eine Mitwirkung sowieso erst ab einem Mitwirkungsgrad von 25%, es gibt allerdings auch Premium-Unfallversicherungen wie Interrisk XXL , die Mitwirkung erst bei mehr als 50% prüfen oder komplett darauf verzichten.
Die gesetzliche Unfallversicherung (Umgangssprachlich: Berufsunfallversicherung) leistet im Gegensatz zur Privaten Unfallversicherung nur für Arbeitsunfälle.
Die meisten Unfälle passieren allerdings in der Freizeit, zudem sind auch Nicht-Berufstätige wie Schüler, Kinder, Senioren und Hausfrauen von Unfällen betroffen.
Private Unfallversicherungen leisten hingegen 24 Stunden am Tag und in der Regel auch weltweit, sowohl während der Freizeit, aber auch während der Arbeitszeit.