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Ratgeber zur privaten Unfallversicherung

Was ist eine Unfallversicherung?

  • Eine Unfallversicherung ist eine private, freiwillige Zusatzversicherung, die für die finanziellen Folgen einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung in Folge eines Unfalls in der Freizeit und im Haushalt aufkommt.
  • Klar abzugrenzen ist die private Unfallversicherung von der Gesetzlichen Unfallversicherung, zu der jeder Arbeitnehmer in Deutschland von seinem Arbeitgeber angemeldet werden muss. Die Gesetzliche Unfallversicherung deckt aber nur Unfallschäden ab, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder auf den direkten Weg zur Arbeit passieren.

Notwendigkeit der Unfallversicherung oft verkannt

  • Eine private Unfallversicherung braucht jeder! Die Gesetzliche Unfallversicherung deckt nämlich nur Unfälle ab, die mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im direkten Zusammenhang stehen geschehen.
  • Vor dem Hindergrund, dass fast 50 % aller Unfälle in der Freizeit oder bei unscheinbaren alltäglichen Haushaltsarbeiten geschehen, ist ein privater Unfallversicherungsschutz sehr wichtig, da der Sturz von der Leiter nicht nur leichte Verletzungen nach sich ziehen kann, sondern im Ernstfall auch lebenslängliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen können.
  • Eine Invalidität bedeutet nicht nur schwere körperliche und seelische Beeinträchtigungen für Betroffene und unmittelbare Familienangehörige, sondern auch hohe finanzielle Kosten. Für einen Rollstuhlfahrer muss unter Umständen die komplette Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. Wie prominente Beispiele zeigen, kann ein folgenschwerer Unfall aus heiterem Himmel jederzeit geschehen. Zwar ist die Vollinvalidität eines Christopher Reeves, der vom Pferd gestürzt ist, zum Glück nicht gleich bei jedem Unfall die Folge, doch eine Unfallversicherung leistet auch bei teilweiser Invalidität. Verliert zum Beispiel jemand in Folge eines Unfalls ein Auge, so zahlt die Unfallversicherung 50 % der vereinbarten Invaliditätssumme.

Für körperlich Tätige und Kinder besonders wichtig

  • Besonders Menschen, die sehr viel Sport treiben, brauchen eine Unfallversicherung. Dabei spielt es gar nicht einmal eine Rolle, ob waghalsige Sportarten wie Fallschirmspringen oder Ski fahren betrieben werden oder ob man nur im Sportverein Badminton oder Fußball spielt.
  • Auch scheinbar ungefährlich wirkende Sportarten sind nicht immer weniger Unfall gefährdet als sog. “Risikosportarten”. Sogar beim belanglosen Fahrradausflug an einem sonnigen Wochenende können folgenschwere Unfälle mit lebenslänglicher Beeinträchtigung durch die eigene Unachtsamkeit oder der anderer entstehen. Beispielsweise kann ein Fahrradfahrer durch einen Autofahrer, der von der Straße abkommt, erfasst werden. Mit einem solchen Unfall können nicht nur körperliche Schäden oder Einschränkungen, sondern auch langwierige mentale und psychische Folgeschäden verbunden sein. Diese können unter Umständen sogar die berufliche Zukunft zerstören z. B. chronisch wiederkehrende epileptische Anfälle, die bei schweren Stürzen mit hoher Geschwindigkeit keine Seltenheit sind.
  • Den meisten Menschen ist jedoch gar nicht bewusst, dass eben nicht nur sogenannte “Risikosportarten” wie Ski fahren oder Bergsteigen mit hohen Unfallrisiken verbunden sind. Bei richtiger Handhabung sind diese sogar durch große Achtsamkeit und strenge Sicherheitsvorkehrungen weitaus weniger Unfall gefährdet als die meisten Menschen annehmen.
  • Dennoch sollten gerade auch “Risikosportler” eine leistungsstarke Unfallversicherung besitzen, da die Unfallfolgen bei diesen Sportarten meistens sehr schwer wiegen, wenn dann doch etwas passiert.
  • Bereits Kinder brauchen eine Unfallversicherung, da bei diesen die Achtsamkeit, das Bewusstsein und die Wahrnehmung für (potentielle) Risiken noch nicht so wie beim Erwachsenen ausgeprägt sind. Gerade auch das scheinbare harmlose Toben auf einem Spielplatz oder auf Spielstraßen kann bei einem unglücklichen Fall schwer wiegende Folgen nach sich ziehen.
  • Das gleiche gilt für ältere Menschen, die nicht zuletzt auf Grund ihrer nachlassenden körperlichen Fitness und Beweglichkeit besonders Unfall gefährdet sind. Sogar Tätigkeiten, die für jüngere Menschen selbstverständlich und belanglos sind, stellen für ältere Menschen oft eine größere Hürde da, wenn diese z. B. Probleme beim Treppensteigen haben und dadurch leichter stürzen können als jüngere Menschen.
  • Eine gute Unfallversicherung ist also für jeden Bürger auf Grund der vielfältigen potentiellen Gefahrsituationen im Alltag sinnvoll, der nicht gerade ein großes Geldvermögen auf seinen Konto hat!

Ausreichende Versicherungssumme vereinbaren

  • Mit einer Unfallversicherung sollten mindestens 100.000 Euro für den Fall der Vollinvalidität mit einer Progression von wenigstens 225 % abgesichert sein. Bei Kindern, die im Falle einer Vollinvalidität länger von der ausgezahlten Versicherungssumme “zehren” müssen, sollten 250.000 Euro versichert werden. Oft kann es aber auch besser sein, lieber die Premium-Variante eines Unfallversicherung Anbieters zu wählen, statt die Basisvariante mit höherer Versicherungssumme. So besitzt beispielsweise die KOMFORT PLUS Variante der Volkswohlbund Unfallversicherung eine bessere Gliedertaxe als die Basisvariante. Das bedeutet, dass bei gleicher Verletzung und gleicher versicherter Versicherungssumme, die KOMFORT PLUS-Variante trotzdem eine höhere Versicherungsleistung auszahlen würde.
  • Bei Erwachsenen ist eine so hohe Versicherungssumme nicht unbedingt notwendig, weil diese auch noch Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (allerdings nur bei voller Erwerbsunfähigkeit) beziehen.
  • Neben einer Unfallversicherung sollte allerdings frühzeitig an den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht werden, da gerade bei der Vollinvalidität schon eine beträchtliche Summe für z. B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen und Pflegeleistungen notwendig werden kann, so dass für eine langfristige monatliche Auszahlung zur anständigen Bestreitung des Lebensunterhalts nicht mehr ausreichend Geld übrig bleibt.
  • Es besteht zwar auch die Möglichkeit, eine Unfallversicherung mit vereinbarter monatlichen Unfallrente abzuschließen, so dass die nicht einmalig gezahlte Kapitalauszahlung dafür angelegt werden muss. Das macht allerdings in den meisten Fällen wenig Sinn, da zur Zahlung der Unfallrente wenigstens 50 % Invalidität vorliegen müssen, so dass der Versicherte gar nichts von der Unfallrente hat, wenn die Schädigung knapp unter diesen 50 % liegt. Hinzu kommt noch, dass eine Unfallrente den Beitragssatz nicht unerheblich erhöht. Mehr Sinn macht es daher, eine höhere einmalige Kapitalzahlung zu vereinbaren, die auch für sofort notwendige Maßnahmen in Folge des Unfalls investiert werden können. Höchstens ergänzend zu der einmaligen Kapitalzahlung kann eine Unfallrente vereinbart werden. Auf die Unfallrente sollte aber nicht das Hauptaugenmerk gelegt werden!
  • Da jedoch viele Unfälle zum Glück nicht immer gleich mit den Verlust einer Gliedmaße oder der dauerhaften Beeinträchtigung dieser einher geht, sollte eine gute Unfallversicherung unbedingt auch für Bergungskosten und kosmetische Operationen (einschließlich Zahnersatz) mit mindestens 10.000 Euro aufkommen. Ein Bergsteiger, der in eine Felsspalte rutscht und von einem Hubschrauber geborgen werden muss oder ein Fahrradfahrer, der bedingt durch einen Sturz, einen oder mehrere Zähne verliert, muss ansonsten für die entstehenden Kosten selbst aufkommen. Ein hochwertiges Zahnersatz Implantat kostet pro Zahn mehr als 1.000 Euro, von denen die Gesetzliche Krankenversicherung nur noch einen Festzuschuss in Höhe von ca. 120 Euro übernimmt.

Auf vorteilhafte Versicherungsbedingungen achten

  • Die Vertragsbedingungen von Unfallversicherungen sind so unterschiedlich ausgestaltet, dass zwischen den verschiedenen Tarifen Welten liegen können.
  • Ein Unfall bedeutet nicht immer, dass daraus auch ein Leistungsanspruch gegenüber den Unfallversicherer beseht, da nicht nur die gesundheitliche Unfallfolge (z. B. ein Kreuzbandriss, wodurch das Knie dauerhaft in seiner Bewegung eingeschränkt ist), sondern die im Versicherungsvertrag zu Grunde gelegte Unfalldefinition und die im Kleingedruckten vermerkten Leistungsausschlüsse, die beim Unfallhergang gewirkt haben oder diesen voraus gegangen sind, entscheidend sind.
  • Jede einzelne Formulierung spielt bei der Definition der Versicherungsleistung eine entscheidende Rolle.
  • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft definiert einen Unfall als “ein plötzlich von außen auf … (den) Körper einwirkendes Ereignis”, wodurch der Versicherte “unfreiwillig eine Gesundheitsstörung erleidet”.
  • Oft wird auf diese Definition in der Unfallpolice verwiesen. Dann sind jedoch beispielsweise Erfrierungen in Folge einer Bergbesteigung im Winter nicht versichert, da Erfrierungen nicht “plötzlich” eintreten, sondern die zeitliche Folge einer zu langen Wanderung in der Kälte sind.
  • Ein Sturz ist dagegen zwar “plötzlich”, jedoch heißt das noch lange nicht, dass dieser auch “von außen” verursacht wurde! Knickt z. B. jemand um, erkennen viele Unfallversicherer dies nicht an! Unbestreitbar “von außen” verursacht ist der Sturz dagegen, wenn jemand z. B. über einen größeren Ast stürzt, da dieser “von außen” auf den Körper eingewirkt hat.
  • Entscheidend ist bei o. g. Definition auch die Frage, ob die Schädigung direkt in Folge einer Wirkung “auf den Körper” verursacht wurde oder nur indirekt in Folge einer psychischen Belastung. Regt sich z. B. jemand durch einen Unfall so auf, dass dieser noch zusätzlich einen Herzinfarkt erleidet, so sind ggf. daraus entstehende Gesundheitsstörungen nicht versichert, da das Unfallereignis nicht unmittelbar “auf den Körper” gewirkt hat, sondern Folge der psychischen Belastung und Anfälligkeit des Geschädigten gewesen sind.
  • Entscheidend ist darüber hinaus nicht nur die Unfalldefinition, sondern auch die allgemeine bzw. zum Zeitpunkt des Unfalls vorliegende körperliche, mentale und psychische Verfassung des Versicherten.
  • Klassisches Beispiel dafür sind Unfälle in Folge von Alkoholkonsum. Bei einigen Versicherten sind diese jedoch bis zu einer bestimmten Promillegrenze mitversichert.
  • Darüber hinaus gibt es auch noch einige weitere Bewusstseinsstörungen, die einen Unfall verursachen können und daher von der Unfallpolice mit abgesichert sein sollten. Nicht selten passieren Unfälle auch gerade in Folge des sog. Sekundenschlafs und auch die scheinbar unbedenkliche Einnahme von Medikamenten kann einen Unfall zumindest begünstigen.
  • Unbedingt abgedeckt sollten auch Unfälle von Folge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls sein, was jedoch bei vielen Tarifen im Unfallversicherung Vergleich der Fall ist.
  • Auch Infektionen und Vergiftungen sind nicht per se in einer Unfallpolice mitversichert.
  • Psychische Langzeitfolgen können dagegen in einer Unfallversicherung nur dann versichert werden, wenn diese aus einer körperlichen Unfallfolge wie z. B. Schädelhirntrauma resultieren.
  • Unabdingbar ist es, einen Unfall sofort bei der Unfallversicherung zu melden, da ansonsten nach der Verstreichung einer bestimmten Frist (in der Regel 15 Monate) kein Versicherungsschutz mehr besteht.
  • Liegen allerdings Vorerkrankungen, bei denen die durch den Unfall geschädigten Gliedmaßen bereits vorher beeinträchtigt waren, wird gewöhnlich der Prozentsatz der Unfall Invalidität durch den Versicherer entsprechend gemindert.
  • Nicht nur ältere Menschen sollten aus den beschriebenen Gründen einen umfassenden Unfallversicherung Vergleich vornehmen, um die Unfallpolice zu finden, die allen genannten Punkten Rechnung trägt und dies explizit im Tarif aufführt.

Unfallrente oder Invaliditätsleistung

Sie können in einer Unfallversicherung eine Unfallrente versichern, die monatlich bei Eintritt von unfallbedingter Invalidität ausgezahlt wird oder aber eine Grundsumme mit Progression, die zu einer Kapitalleistung führt, die als Einmalleistung ausbezahlt wird.
Vor- und Nachteile Unfallrente

Geschützt in Freizeit und Beruf

Im Gegensatz zur Berufsunfallversicherung über die Berufsgenossenschaften leisten private Unfallversicherungen rund um die Uhr und weltweit. Sie sind daher sowohl für Berufstätige mit gesetzlichem Versicherungsschutz, aber auch für nicht Berufstätige zu empfehlen.