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Unfälle nach Eigenbewegung – oft nicht mitversichert

Umknicken beim Laufen - oft nicht versichert

Ein Unfall ist in den Musterbedingungen definiert als “ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Schadenereignis”. Das bedeutet allerdings dass ein Unfall, der durch eine Eigenbewegung hervorgerufen wird, bei den meisten Unfallversicherungen nicht mitversichert ist, da eine Eigenbewegung eben nicht von außen auf den Körper einwirkt.

Beispiele für Unfälle nach Eigenbewegung

Es gibt zahlreiche Unfälle, die also normalerweise den Unfallbegriff nicht erfüllen, sofern der Versicherer nicht ausdrücklich auch Eigenbewegung als Unfallursache mit einschließt.
Folgende Beispiele veranschaulichen, dass derartige Unfallereignisse alles andere als unwahrscheinlich sind:

Kundenzufriedenheit
  • Beim Fußballspielen knickt der Spieler (natürlich auch Hobbykicker) ohne Fremeinwirkung des Gegenspielers um und verletzt sich stark
  • Unglückliche Bewegung beim Arbeiten im Garten
  • Meniskusriss beim Spielen mit Kindern oder anderen sportlichen Aktivitäten
  • Insbesondere Ältere könnten beim normalen Spazierengehen einfach Umknicken, ohne vorher z.B. auf einem Stock oder Stein ausgerutscht zu sein.
  • Bänderriss beim Joggen oder Laufen

Wie man sieht, sind das alles Ursachen, die man bei sich selbst oder anderen durchaus schon erlebt hat.

Welche Unfallversicherungen versichern Eigenbewegungen mit

Die meisten Premiumtarife verzichten auf den Ausschluss von Eigenbewegungen als Unfallursache und schließen hier auch die Kraftanstrengung mit ein.
Zu nennen wäre z.B. Interrisk XXL , VHV Exklusiv , aber auch die Askuma Sorgenfrei plus und Ammerländer Unfallversicherung Exklusiv.

Achten Sie auf jeden Fall, dass Ihre Unfallversicherung dieses Risiko mit einschließt.