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Unfallrente oder Invaliditätsleistung (Kapitalleistung)

In einer Unfallversicherung lässt sich zum einen eine Invaliditätsgrundsumme mit entsprechender Progression versichern, die im Fall von Invalidität durch Unfall in Form einer Kapitalleistung ausbezahlt wird, es lässt sich jedoch auch eine Unfallrente versichern, die monatlich bei Eintritt von Invalidität (bei der Unfallversicherung ASKUMA Sorgenfrei plus ab 35% Invlidität 50% der vereinbarten Rente, bei 50-90% 100% der Unfallrente und bei mehr als 90% Invalidität die doppelte Unfallrente) ausgezahlt wird.

Die Frage, die sich viele stellen ist:

Was ist sinnvoller Unfallrente oder Kapitalleistung?

Grundsätzlich muss man sagen, je jünger der Versicherte ist, desto sinnvoller kann eine Unfallrente gegenüber der Kapitalleistung sein. Wer beispielsweise bereits Anfang 60 ist und einen Unfall mit dauerhafter Invalidität als Folge hat, wäre mit einer Einmahl-Leistung möglicherweise besser bedient als mit einer lebenslangen Rente, da die verbleibende Lebenserwartung gegenüber einem jungen Versicherten deutlich geringer ist.

Kundenzufriedenheit

Ebenso ist bei einer Unfallrente zu berücksichtigen, dass man abhängig von der Kapitalstärke des Versicherungsunternehmens ist. Man sollte also Sicherheit haben, dass die Unfallversicherung im Fall der Rentenzahlung auch in 30 Jahren noch existiert. Bei einer Kapitalleistung hingegen hätte man bzw. die Erben das Geld bereits sicher.
Eine Kapitalleistung in Form einer Summe lässt sich am Kapitalmarkt oder auch in Form einer vermieteten Immobilie anlegen und somit ließe sich ebenfalls eine laufende monatliche Zahlung generieren.

Sachanlagen wie z.B. Aktien und Immobilien sind zusätzlich jedoch inflationsgeschützt, während die monatliche Zahlung der Unfallrente sich im Laufe der Jahre nicht erhöht und der Realwert damit sogar sinkt.

Allerdings bedeutet die Auszahlung einer hohen Summe natürlich auch Eigenverantwortung, da das Geld angelegt und nicht verschwendet werden darf, damit es bis zum Renteneintritt oder sogar länger ausreicht. Bei einer Unfallrente hingegen kommt die Zahlung automatisch regelmäßig.
Übrigens bieten viele Versicherer auch bei einer Unfallrente die Auszahlung abgezinst als Einmahl-Zahlung an.

Eine Monatsrente von 1000 Euro entspricht ca. einem Rentenbarwert von 360.000 Euro. Um diese bei Vollinvalidität über die Absicherung einer Grundsumme mit Progression zu erreichen, müsste man also bei 100.000 Euro Grundsumme mind. 350% Progression versichern.
Dies würde preislich gesehen auch ca. dem Beitrag einer 1000 Euro Unfallrente entsprechen.
Zu 100% vergleichen lassen sich diese beiden Leistungen nicht, da eine Unfallrente eben teilweise bereits ab 35-50% Invalidität ausbezahlt wird und bei einem Tarif wie *Askuma Sorgenfrei Plus” oder Interrisk XXL bei 90% Invalidität sogar die doppelte Rente ausgezahlt werden würde.

Hingegen erhält man bei der Absicherung der Grundsumme und Progression bereits bei kleinen Invaliditätsgraden eine kleine Kapitalleistung, bei der Unfallrente erst ab 35-50% (tarifabhängig).

Fazit Vor- und Nachteile

Eine Unfallrente kann insbesondere bei Kindern und jungen Menschen sinnvoll sein. Eine Kombination aus Invaliditätssumme und Unfallrente kann ebenfalls eine Option sein.
Eine Unfallrente ist eben wie bei einer Rentenversicherung eine Wette auf die Lebenserwartung.