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Unfallversicherung – Mitversicherung von Insektenbissen

Malaria - häufige Folge von Insektenstichen

Die meisten Unfallversicherungen, vor allem ältere Tarife, schließen Infektionskrankheiten als Folge von Insektenbissen vom Versicherungsschutz aus. Vorsicht ist jedoch auch bei Abschluss von Unfallversicherungen geboten, bei denen in Vergleichstabellen ein Einschluss von Infektionskrankheiten aufgrund von Insekten als mitversichert offeriert wird. Die Leistungsunterschiede und Definitionen des Versicherungsfalls unterscheiden sich teilweise deutlich.

Insektenbiss oft nicht grundsätzlich mitversichert

Besonders Personen, die gerne reisen, sollten auf den umfangreichen Einschluss der Folgen von Insektenstichen in ihrer Unfallversicherung achten.

Um zu erfahren, wann eine Infektion aufgrund eines Insektenbisses als mitversichert gilt, muss man sich die Versicherungsbedingungen genau ansehen.

So versichern einige Unfallversicherungen (Z.B. “Zürich”) Infektionen aufgrund von Insekten nur dann mit, wenn der Versicherung aufgrund eines zuvor versicherten Unfalles als Folge z.B. einer offenen Wunde infiziert, nicht aber wird dort der Insektenbiss selbst bereits als ein Unfall definiert.

Kundenzufriedenheit

Bei diesen Anbietern reicht es also nicht, dass man sich im Urlaub z.B. aufgrund eines Mückenstiches mit Malaria infiziert hat. Dies wäre nur dann ein mitversicherter Fall, wenn die Infektion aufgrund einer offenen Wunde geschehen ist, die selbst durch einen mitversicherten Unfall (z.B. Sturz etc.) begünstigt wurde.

Ein Nachweis kann hier im Einzelfall schwierig sein.

Allergische Reaktion mitversichert – Infektionskrankheit jedoch nicht

Wieder andere Versicherer z.B. die Ammerländer Unfallversicherung, versichern nur allergische Reaktionen als Folge eines Insektenstiches mit, nicht jedoch Infektionskrankheiten, die aufgrund eines Insekts übertragen wurden.

Kundenfreundliche Unfallversicherer bezüglich „Insektenstiche“

Die kundenfreundlichste Lösung findet sich im Tarif Interrisk XXL. Dort sind grundsätzlich alle Infektionserkrankungen mitversichert, die durch einen Insektenstich oder sonstige durch Tiere verursachte Hautverletzungen verursacht wurden.

Eine umfangreiche Auflistung versicherter Infektionserkrankungen, die als Folge eines Insektenstiches versichert sind haben beispielsweise die Domcura und auch die Degenia Unfallversicherung (jeweils nur in den Premium-Tarifvarianten – siehe Vergleichsrechner), so dass auch diese Versicherer durchaus empfehlenswert sind.