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Worauf es bei einer Unfallversicherung ankommt

Wer auf dem Weg zur Arbeit verunglückt oder einen Arbeitsunfall erleidet, ist durch die Berufsgenossenschaft, die gesetzliche Unfallversicherung, abgedeckt. Die Woche hat 168 Stunden, der durchschnittliche Arbeitnehmer ist jedoch nur 45 Stunden gegen die Folgen eines Unfalls versichert, Nicht-Erwerbstätige gar nicht. Dem steht die Zahl der Unfälle gegenüber, die sich in der Freizeit, also in den verbliebenen 123 Stunden einer Woche, ereignen. Hier ist die Rede von über 60 Prozent. Ein Beinbruch im Rahmen eines Unfalls ist kein finanzieller Beinbruch, kritisch wird es aber, wenn der Unfall zu einer Invalidität führt.

Kundenzufriedenheit

Was genau ist ein Unfall?

Die Versicherungswirtschaft definiert einen Unfall als ein „plötzlich von außen einwirkendes Ereignis.“ Versicherungspolicen, die sich strikt an diese Definition halten, sind jedoch deutlich überaltert. Moderne Policen legen heute deutlich weitergehende Ursachen und Auslöser als noch vor zehn Jahren zugrunde. Ein guter Versicherungsschutz schließt als Ursache auch

  • Strahlenschäden
  • Vergiftungen
  • Zeckenbisse
  • Allergische Reaktionen auf Insektenstiche
  • Lebensmittelvergiftungen
  • Eigenbewegungen

mit ein. Natürlich spielt auch die Höhe des Versicherungsschutzes eine Rolle. Eine Höchstsumme von 30.000 Euro im Schadensfall stellt noch nicht mal mehr ein Alibi dar. Sinn der Unfallversicherung ist es, im größtmöglichen Schadensfall, dem Verlust der Arbeitsfähigkeit, die Existenz abzusichern. Der Versicherungsschutz sollte also so gewählt werden, dass sowohl Einkommensverluste als auch Folgekosten des Unfalls, beispielsweise Umbauten, gedeckt sind.

Progression und Gliedertaxe

Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von zwei Grundlagen ab:

  • Progressionsstufe
  • Gliedertaxe

Die Progressionsstufe führt dazu, dass die Versicherungsleistung, abhängig vom Invaliditätsgrad überproportional steigt. Lautet die Versicherungssumme auf 100.000 Euro, zahlt die Versicherung bei

  • 225% Progression bei 100% Invalidität 225.000 Euro
  • 350% Progression bei 100% Invalidität 350.000 Euro
  • 1.000% Progression bei 100% Invalidität eine Million Euro

Die Gliedertaxe definiert, wie hoch die Versicherungsleistung bei einem bestimmten Invaliditätsgrad ausfällt. Der Verlust des Daumens beispielsweise bedeutet einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent, die erweiterte Gliedertaxe stuft den Invaliditätsgrad auf 30 Prozent hoch.

Die Versicherungssumme ist frei wählbar. Eine sinnvolle Kombination stellt die Kombination aus einer einmaligen Kapitalzahlung und einer lebenslangen Unfallrente dar.