mit ein. Natürlich spielt auch die Höhe des Versicherungsschutzes eine Rolle. Eine Höchstsumme von 30.000 Euro im Schadensfall stellt noch nicht mal mehr ein Alibi dar. Sinn der Unfallversicherung ist es, im größtmöglichen Schadensfall, dem Verlust der Arbeitsfähigkeit, die Existenz abzusichern. Der Versicherungsschutz sollte also so gewählt werden, dass sowohl Einkommensverluste als auch Folgekosten des Unfalls, beispielsweise Umbauten, gedeckt sind.
Progression und Gliedertaxe
Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von zwei Grundlagen ab:
- Progressionsstufe
- Gliedertaxe
Die Progressionsstufe führt dazu, dass die Versicherungsleistung, abhängig vom Invaliditätsgrad überproportional steigt. Lautet die Versicherungssumme auf 100.000 Euro, zahlt die Versicherung bei
- 225% Progression bei 100% Invalidität 225.000 Euro
- 350% Progression bei 100% Invalidität 350.000 Euro
- 1.000% Progression bei 100% Invalidität eine Million Euro
Die Gliedertaxe definiert, wie hoch die Versicherungsleistung bei einem bestimmten Invaliditätsgrad ausfällt. Der Verlust des Daumens beispielsweise bedeutet einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent, die erweiterte Gliedertaxe stuft den Invaliditätsgrad auf 30 Prozent hoch.
Die Versicherungssumme ist frei wählbar. Eine sinnvolle Kombination stellt die Kombination aus einer einmaligen Kapitalzahlung und einer lebenslangen Unfallrente dar.