Haben Sie eine Vorerkrankung gibt es bezüglich Ihrer Unfallversicherung einen wichtigen Zusammenhang zu beachten:
Die Mitwirkungsklausel in der Unfallversicherung besagt, dass der Versicherer bei Unfallfolgen berücksichtigen kann, welchen Einfluss bzw. welche Rolle eine bereits vorhandene körperliche Beeinträchtigung oder Vorerkrankung auf den betreffenden Unfall hatte.