11.06.2025
Leiden Sie bereits an einer Vorerkrankung, gibt es bezüglich Ihrer Unfallversicherung einen wichtigen Zusammenhang zu beachten:
Die Mitwirkungsklausel in der Unfallversicherung besagt, dass der Versicherer bei Unfallfolgen berücksichtigen kann, welchen Einfluss bzw. welche Rolle eine bereits vorhandene körperliche Beeinträchtigung oder Vorerkrankung auf den betreffenden Unfall bzw. die daraus resultierenden Unfallfolgen hat.