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Gefährliche Hobbies – wann macht die Unfallversicherung Sinn?

Nicht jedes Hobby muss gleich so gefährlich sein

Briefmarkensammeln ist jetzt weniger riskant, aber es gibt durchaus Hobbies, die eine Verletzungsgefahr bergen. Die Versicherungsbranche ist sich dahin gehend einig, dass sie einige Hobbies bei der Unfallversicherung sogar mit Zuschlägen belegt.

Die möglichen Unfallfolgen einiger Freizeitgestaltungen lassen sich auch nicht durch jeden Versicherer eindecken. Bei welchen Hobbies sollten Verbraucher wirklich eine Unfallversicherung in der Hinterhand haben und worauf kommt es bei den Policen an? Lesen Sie hier die Details.

Michael Schumacher übte einen gefährlichen Beruf, aber mit Skifahren ein vergleichsweise harmloses Hobby aus. Anders verhält es sich mit einigen Sportarten wie

  • Kampfsport
  • Motorsport
  • Gleitschirmfliegen
  • Free-Climbing
  • Tauchen
  • Reitsport
Kundenzufriedenheit

um nur einige wenige zu nennen. Beim Tauchen gibt es allerdings die erste Einschränkung. Wer die Grenze von 40 oder 60 Metern nicht überschreitet, kann davon ausgehen, dass er keinen Risikozuschlag bezahlt. Beim Gleitschirmfliegen ist es da schon anders. Free-Climbing, das Klettern ohne Seil nur mit den Händen, trifft bei einigen Versicherern auf Ablehnung. Andere kalkulieren aufgrund der höheren Unfallgefahr einen Risikozuschlag. Kampfsport, „diszipliniert“ ausgeführt, sollte eigentlich eher unfallfrei sein. Trotzdem zählt er zu den Risikokategorien. Dass Motorsport, unabhängig ob Go-Cart-Rennen oder 50 ccm Motorrad, als risikointensiv eingestuft wird, versteht sich fast von selbst.

Hobbies niemals im Antrag verschweigen – zumindest, wenn danach gefragt wird

Ein Versicherungsvertrag basiert darauf, dass der Versicherer genau weiß, auf welches mögliche Risiko er sich einlässt. Nur vor diesem Hintergrund kann er eine risikoadäquate Prämie kalkulieren. Der Versicherungsnehmer sollte also immer darauf achten, dass die Angaben zu seinem Hobby so präzise wie möglich sind. Das Beispiel Tauchen mit den maximalen Tiefen macht dies deutlich.
Noch besser: Man wählt eine Unfallversicherung ohne lange Antragsfragen. Z.B. fragen Basler Gold oder Askuma Sorgenfrei plus weder nach Vorerkrankungen, noch besonderen Hobbies.

Reiterunfallversicherung – die Besonderheit

Bei der Reiterunfallversicherung gibt es eine Besonderheit. Üblicherweise ist die Unfallversicherung personenbezogen, also derjenige versichert, der als „zu versichernde Person“ im Vertrag angegeben ist. Die spezielle Reiterunfallversicherung geht einen Schritt weiter. Sie stellt auf das jeweilige Pferd ab. Versichert sind in diesem Fall alle Personen, die auf dem im Vertrag genannten Pferd reiten. Solche Policen werden üblicherweise als Kombiprodukt mit einer Tierhalterhaftpflicht oder Pferdekrankenversicherung angeboten.
Der Nachteil liegt allerdings darin, dass der Reiter eben nur während des Auf- und Absitzens sowie während des Ausritts versichert ist. Verunglückt er auf dem Heimweg vom Reitstall mit dem Fahrrad, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die private Unfallversicherung bietet hier den Vorteil eines weltweiten 24stündigen Schutzes.

Warum die Bergungskosten so wichtig sind

Eine Unfallversicherung dient in erster Linie dazu, Einbußen auf Grund einer unfallbedingten Invalidität abzusichern. In der Regel findet sich aber auch der Passus „Bergungskosten“. Die Feuerwehr oder das Rote Kreuz stellen ihre Dienstleistung in Rechnung. Wer bei Bergungskosten daran denkt, dass ein Autofahrer aus seinem verunglückten Fahrzeug herausgeschnitten werden muss, liegt natürlich richtig.

Erstattungsfähige Bergungskosten können aber auch anfallen, ohne dass es zu einem Unfall kommt. Der Versicherer trägt sie trotzdem. Dazu ein Beispiel: Eine Gruppe Wanderer zieht im Gebirge los, der Weg ist durchaus als mittel einzustufen. Aus welchen Gründen auch immer landen Sie auf einem Felsvorsprung. Durch die einsetzende Dunkelheit ist ein Rückweg ausgeschlossen. Die herbeigerufene Bergwacht führt eine Bergung durch. Für diese Bergung stellt sie den Wanderern eine entsprechende Rechnung. Wer aus der Gruppe eine Unfallversicherung besitzt, kann dort die Rechnung einreichen.

Bergungskosten, gerade im Gebirge, können durch mögliche Spezialeinsätze, unter Umständen mit einem Hubschrauber oder Suchhunden, extrem teuer werden. Gut beraten ist in diesem Fall, wer für diese Situation eine Deckungssumme von mindestens 50.000 Euro, besser sogar mehr, besitzt. Dies gilt vor allem, wenn man sich in den Vereinigten Staaten auf Wanderschaft begibt. Die Kosten dort liegen deutlich über denen in Europa.
In guten Policen wie Basler Gold oder Askuma Sorgenfrei plus oder auch Interrisk XXL sind deutlich höhere Versicherungssummen bezüglich der Bergungskosten versichert, daher sind diese Tarife zu empfehlen.