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Wie schnell muss ich einen Unfall melden?

Unfall melden? Wann?
Ist jeder Unfall sofort zu melden? In den wenigsten Fällen

Versicherte sollten auch bei der Unfallversicherung wichtige Fristen im Hinterkopf behalten in welchem sie Versicherungsfälle dem Versicherer melden müssen, um den Leistungsanspruch nicht zu verwirken.

Unverzüglich zum Arzt und melden nach einem Unfall

Ja, in jedem Fall sollten Sie unverzüglich zum Arzt gehen, wenn Sie davon ausgehen sollten, dass ein Unfall so schwer ist, dass eine Invalidität verbleiben könnte. Eine Meldung sollte dann ebenfalls an den Versicherer erfolgen.
Ist ein Unfall so schwer, dass davon ausgegangen werden muss, dass der Versicherer in irgendeiner Form voraussichtlich leistungspflichtig ist, gehört es zu den Obliegenheiten, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen, der die Verletzung dokumentiert und dies muss dann auch dem Versicherer gemeldet werden. Dazu reicht im Prinzip erstmal eine E-Mail an den Versicherer über die Meldung wann ein Unfall geschehen ist.

Ob ein Unfall später zu einer Invalidität führt, kann nicht immer genau vorhergesagt werden, insofern wäre es keine Obliegenheitsverletzung, wenn der Schaden erst dann gemeldet wird, sobald dem Versicherten der Schaden bewusst geworden ist.
Das ist auch logisch, denn so bedeutet z.B. eine Borreliose in Folge eines Zeckenbisses in vielen Unfalltarifen ein Leistungsfalls, doch nicht bei jedem Zeckenbiss muss man davon ausgehen, dass man später an Borreliose erkrankt.

Nicht jedes “Schneiden an einer Glasscherbe” führt später zu einer Invalidität, würde definitionsgemäß jedoch einen Unfall darstellen. Erst wenn dem duchschnittlichen Versicherten klar wird, dass dauerhaft ein Schaden nachbleiben wird, ist dies dem Versicherer anzuzeigen.

Dazu heisst es in den Versicherungsbedingungen:

Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns bzw. den Versicherer/Risikoträger unterrichten.
Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuziehen und uns bzw. den Versicherer/Risikoträger unterrichten, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird.

In jedem Fall muss der Schaden innerhalb bestimmter Fristen gemeldet worden sind. Dazu mehr im nächsten Absatz.

Die 15-Monats Meldefrist

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen, bei denen ein Schadenereignis dem Versicherer unverzüglich zu melden ist, beträgt die Meldefrist bei der Unfallversicherung mindestens 15 Monate. Viele Tarife haben selbst diese Meldefrist noch einmal deutlich verlängert, so dass sie je nach Tarif auch 24-36 Monate betragen kann.

Da eine Unfallversicherung erst bei dauerhaften Unfallfolgen leisten muss, was in der Regel (außer bei schweren Verletzungen) auch erst nach eingehenden Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte/Gutachter feststellbar ist, beträgt die Meldefrist hier auch mindestens 15 Monate.
Viele Unfallfolgen sind oft erst viele Monate oder sogar wenige Jahre später erst feststellbar, so dass Unfallversicherungen mit verlängerten Meldefristen durchaus empfehlenswerter sind.

Kundenzufriedenheit

Fristen einhalten – sonst Anspruch verwirkt

Sofern in den Tarifbedingungen der Unfallversicherung nicht ausdrücklich eine verlängerte Meldefrist genannt ist, muss diese Meldefrist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 25.04.2013 (Az. 12 U 43/12) auch unbedingt eingehalten werden, um den Anspruch gegenüber der Versicherung nicht zu verwirken.

Achtung : Kürzere Meldefristen bei Unfalltod

Bei Unfalltod gilt hingegen die unverzügliche Meldefrist woraus sich eine Zeitspanne von 48-72 Stunden ableiten lässt. In diesem Zeitraum ist dem Versicherer ein Unfalltod des Versicherten zu melden, damit der Versicherer Nachprüfungen anstellen kann, um die Todesursache überprüfen zu können.

Meldefrist bei Unfalltod

Bei Unfallfristen gibt es sehr wohl eine strenge Frist, in welcher dieser dem Unfallversicherer anzuzeigen ist. Standardbedingungen nennen hier 48 Stunden, es gibt jedoch auch Versicherer, die längere Fristen von z.B. 14 oder 21 Tagen vorsehen.
Dies hat auch einen Sinn, denn da die Unfallversicherung nur bei Unfalltod leisten muss, ist es wichtig ihr zuzugestehen im Zweifel den Leichnam durch einen Gutachter vor Einäscherung obduzieren lassen zu können. Denn bei krankheitsbedingtem Tod muss die Unfallversicherung nicht leisten.

Wie schnell muss ich einen Unfall melden? Beratung

Diese sehr kurze Meldefrist bei Unfalltod ist ein Hauptgrund, weshalb Versicherungsfachleute von einer Leistung für Unfalltod in einer Unfallversicherung eher abraten. Hinterbliebene könnten diese Frist sehr leicht versäumen, bedeutet der Unfalltod eines Verwandten schließlich einen großen Schock.
Sinnvoller ist es daher den Todesfallschutz eher über eine Risikolebensversicherung oder auch Kapitallebensversicherung oder Sterbegeldversicherung abzusichern, da diese bei jedem Todesfall zahlen müssen und daher das Problem mit der unverzüglichen Meldung weniger besteht.