Versicherte sollten auch bei der Unfallversicherung wichtige Fristen im Hinterkopf behalten in welchem sie Versicherungsfälle dem Versicherer melden müssen, um den Leistungsanspruch nicht zu verwirken.
Im Gegensatz zu anderen Versicherungen, bei denen ein Schadenereignis dem Versicherer unverzüglich zu melden ist, beträgt die Meldefrist bei der Unfallversicherung mindestens 15 Monate. Viele Tarife haben selbst diese Meldefrist noch einmal deutlich verlängert, so dass sie je nach Tarif auch 24-36 Monate betragen kann.
Da eine Unfallversicherung erst bei dauerhaften Unfallfolgen leisten muss, was in der Regel (außer bei schweren Verletzungen) auch erst nach eingehenden Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte/Gutachter feststellbar ist, beträgt die Meldefrist hier auch mindestens 15 Monate.
Viele Unfallfolgen sind oft erst viele Monate oder sogar wenige Jahre später erst feststellbar, so dass Unfallversicherungen mit verlängerten Meldefristen durchaus empfehlenswerter sind.
Sofern in den Tarifbedingungen der Unfallversicherung nicht ausdrücklich eine verlängerte Meldefrist genannt ist, muss diese Meldefrist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 25.04.2013 (Az. 12 U 43/12) auch unbedingt eingehalten werden, um den Anspruch gegenüber der Versicherung nicht zu verwirken.
Bei Unfalltod gilt hingegen die unverzügliche Meldefrist woraus sich eine Zeitspanne von 48-72 Stunden ableiten lässt. In diesem Zeitraum ist dem Versicherer ein Unfalltod des Versicherten zu melden, damit der Versicherer Nachprüfungen anstellen kann, um die Todesursache überprüfen zu können.
Diese sehr kurze Meldefrist bei Unfalltod ist ein Hauptgrund, weshalb Versicherungsfachleute von einer Leistung für Unfalltod in einer Unfallversicherung eher abraten. Hinterbliebene könnten diese Frist sehr leicht versäumen, bedeutet der Unfalltod eines Verwandten schließlich einen großen Schock.
Sinnvoller ist es daher den Todesfallschutz eher über eine Risikolebensversicherung oder auch Kapitallebensversicherung oder Sterbegeldversicherung abzusichern, da diese bei jedem Todesfall zahlen müssen und daher das Problem mit der unverzüglichen Meldung weniger besteht.