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Gesetzliche Unfallversicherung – Wichtige Infos

Bei Homeoffice kein Wegeschutz durch Berufsgenossenschaft

Die Arbeit im Homeoffice ist nicht nur bei vielen Selbstständigen der Fall. Auch Angestellte arbeiten immer häufiger ganz oder teilweise von zuhause aus, der wöchentliche „homeoffice-day“ ist in vielen Unternehmen für die Mitarbeiter an der Tagesordnung. Computergestützte Arbeitsplätze machen eine Präsenz im Büro teilweise komplett überflüssig. Die Frage, welche sich unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt, lautet, wie verhält es sich in dieser Situation mit „Arbeitsunfällen“ und „Wegeunfällen“?

Kundenzufriedenheit

Beim Wegeunfall wird es schwierig

Gerade junge Mütter greifen nach der Mutterschaftspause auf eine Homeoffice-Tätigkeit zurück, um auf diese weise Arbeit und Familie ideal zu kombinieren. Die Konstellation „Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen“ entfällt in diesem Zusammenhang. Das Sozialgericht Hannover hatte über einen Wegeunfall auf dem Weg zum Kindergarten zu entscheiden (S 22 U 1/15). Der Sachverhalt war folgender: Eine junge Mutter arbeitete im Homeoffice. Vor Tätigkeitsbeginn brachte sie ihr Kind in den Kindergarten und erlitt dabei einen Unfall. Für den finanziellen Ausgleich der Unfallfolgen wollte ihr Krankenversicherer auf die zuständige Berufsgenossenschaft zurückgreifen. Diese verweigerte jedoch die Leistung mit dem Hinweis, dass der Weg zum Kindergarten eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit darstellt.

Der Krankenversicherer klagte

Der Krankenversicherer der Verunglückten klagte gegen den Ablehnungsbescheid der BG mit dem Hinweis, dass die Tätigkeit im Homeoffice nicht zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitsunfälle führen dürfe. Dieser Ausführung folgten die Hannoveraner Richter jedoch nicht. Der Weg zum Kindergarten sei nur versichert, wenn er sich auf direktem Weg zwischen Wohnung der Versicherten und dem Arbeitsplatz befindet. Im vorliegenden Fall sei dies nicht der Fall, da nicht schlüssig nachzuweisen sei, dass die Arbeitnehmerin innerhalb der Wohnung vor Arbeitsbeginn nicht noch privaten Tätigkeiten nachginge. Die Klage wurde abgelehnt.

Alternative Private Unfallversicherung

Um nicht Gefahr zu laufen aufgrund solcher Spitzfindigkeiten und Leistungsausschlüssen wie dem oben genannten bei einem Unfall “leer auszugehen” ist es empfehlenswert eine private Unfallversicherung abzuschließen, denn diese leistet sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich und das weltweit.