Die klassische Unfallversicherung basiert auf dem Prinzip der Kapitalzahlung. Der Versicherungsnehmer vereinbart mit seinem Versicherer eine Grundsumme. Die tatsächliche Leistung hängt dann vom Invaliditätsgrad ab. Der Unfallrente liegt ein anderes Prinzip zugrunde.
Um die Abgrenzung zwischen Kapital- und Rentenzahlung zu verdeutlichen, soll zunächst die Invaliditätssumme erläutert werden. Beträgt die vereinbarte Versicherungssumme beispielsweise 100.000 Euro, hängt die Invaliditätszahlung zum einen vom Grad der Invalidität, zum anderen von der zugrunde liegenden Progression ab. Bei einem Invaliditätsgrad von fünf Prozent und einer Progression von 500 Prozent erhält die versicherte Person 5.000 Euro, fünf Prozent aus 100.000 Euro. Die Progression greift noch nicht. Bei einer Vollinvalidität kommen allerdings 500.000 Euro zur Auszahlung, 500 % der Versicherungssumme. Mit dieser Einmalzahlung sind dann alle Ansprüche des Versicherungsnehmers abgegolten.
Im Gegensatz zur Kapitalleistung unterliegt die Unfallrente keiner Progression. Sie wird allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 51 Prozent gezahlt. Die Leistungen sind auch nicht zeitlich limitiert. Es handelt sich dabei um eine lebenslange Rentenzahlung. Die einmalige Kapitalleistung eignet sich neben einer Kompensation des Einkommensverlustes in erster Linie dafür, notwendige Umbaumaßnahmen nach dem Eintritt der Invalidität vorzunehmen. Eine Unfallrente dagegen sichert den Lebensstandard ein Leben lang. Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Ergänzung der Kapitalleistung aus der Unfallversicherung um eine Unfallrente eine ausgesprochen sinnvolle Lösung.
Wer in jungen Jahren eine Invalidität erleidet, hat von vorneherein begrenzte Berufsaussichten. Der Verlust mehrerer Finger oder einer Hand schränkt die Wahl des Ausbildungsberufes massiv ein. Der Heranwachsende wird nur in den seltensten Fällen einen Beruf ergreifen können, welcher überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten bereithält. Eine Unfallrente hilft zumindest, dieses Defizit zu kompensieren. Die Höhe der abzusichernden Rentenleistung hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Gerade bei Kindern ist eine sorgfältige Auswahl notwendig, der Einschluss der höchstmöglichen Rentenzahlung empfehlenswert. Eltern sollten nicht aus den Augen verlieren, dass ihr Nachwuchs möglicherweise ein Leben lang seine Ausgaben hauptsächlich aus diesen Bezügen bestreiten muss.