Über 23 Millionen Bundesbürgen engagieren sich in ehrenamtlichen Projekten und Tätigkeiten wie z.B. in Vereinen, Kirchen oder Flüchtlingsinitiativen. Wenn bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ein Unfall oder ein Schaden passiert, stellt sich die Frage, wie ist man eigentlich versichert?
Passiert einem Ehrenamtlichen ein Unfall beispielsweise in einem Verein oder der Kirchengemeinde, so ist er in der Regel versichert. So ist anzuraten, dass ein Verein beispielsweise eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließt. Wird der Unfall
nicht durch den Geschädigten selbst verursacht, sondern liegt die Schuld in der Fahrlässigkeit des Vereins, so würden Schadenersatzansprüche durch diese Vereinshaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Was Unfälle generell angeht, welche ja nicht immer der Institution anzulasten sind, bei der der Ehrenamtliche sich engagiert, so sind die in vielen Fällen durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Dies hängt allerdings vom Bundesland ab.
Oft werden für diese Fälle Sammel-Unfallversicherungen abgeschlossen, die auch bei privaten Versicherungsträgern eingedeckt worden sein können.
Um dauerhafte Folgen eines Unfalls abfedern zu können, ist es generell ratsam eine private Unfallversicherung mit einer genügend hohen Versicherungssumme abzuschließen. Denn diese leisten bereits bei kleinen Invaliditätsgraden.
Bei der Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit geht es eher um die Absicherung der entstehenden Behandlungskosten nach einem Unfall. Hier wird auch bezüglich dauerhafter Unfallfolgen nicht individuell auf den tatsächlichen Bedarf des
Ehrenamtlichen abgezielt. Eine private Unfallversicherung leistet zudem generell, also auch in Fällen in denen es strittig ist, ob die ausgeführte Tätigkeit nun tatsächlich während des ehrenamtlichen Engagements stattgefunden hat oder nicht (z.B. bei der Raucherpause könnte dies schon strittig sein).
Für den Fall, dass ein Ehrenamtlicher einen Schaden während der Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit ausübt, sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die auch ehrenamtliche Tätigkeiten mit einschließt.
In einigen guten modernen Haftpflicht-Policen ist dies in der Regel der Fall.
Es muss ausdrücklich angemerkt werden, dass für den Bereich ehrenamtlicher Engagements nicht grundsätzlich jede private Haftpflichtversicherung bei verursachten Schäden leisten muss, nicht selten ist dies ausgeschlossen.
Prüfen Sie daher die Bedingungen Ihres Tarifes rechtzeitig nach, wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und wechseln Sie wenn nötig in eine Haftpflichtpolice, bei der dies mitversichert ist.