Die Versicherungswirtschaft definiert einen Unfall als „plötzlich von außen einwirkendes Ereignis“. In erster Linie denken die Versicherungsnehmer hier an einen Beinbruch oder einen Dachziegel, der ihnen auf den Kopf fällt. Abhängig von der Qualität der jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers ist der Begriff eines Unfalls aber noch sehr viel weiter gedehnt. Wie umfassend der Unfallbegriff bei einem sehr guten Deckungskonzept ausfallen kann, wollen wir am Beispiel des Tarifs „Unfallkonzept XXL“ der Interrisk Versicherung aufzeigen.
Erweiterter Unfallbegriff:
Diese Leistungsbeschreibung zeigt, dass es bei einer Unfallversicherung nicht nur darum geht, dass eine Leistung erfolgt, wenn sich ein Unfall ereignet und eine körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt. Dies ist nur ein Teil.
Mindestens genauso wichtig ist die Definition des Begriffs „Unfall“ und unter welchen Umständen der Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch hat.
Gerade die Fristen hinsichtlich Invalidität können entscheidend für künftige finanzielle Situation der versicherten Person ausfallen.
Wer Wert darauf legt, einen wirklich umfassenden Versicherungsschutz zu genießen, sollte seine Police einmal mit den hier aufgeführten Erweiterungen abgleichen. Eine gute Gelegenheit übrigens, auch die Höhe der Versicherungssumme zu überprüfen.
Viele Policen besitzen eher Alibicharakter, sind mit Grundsummen von 20.000 Euro ausgestattet. Diese Beträge bringen im Fall einer Invalidität allerdings nicht viel. Im schlimmsten Fall muss die versicherte Person mit der Leistung aus der Unfallversicherung für den Rest des Lebens den Lebensunterhalt zum größten Teil bestreiten.