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Wer zahlt für Unfälle während betrieblicher Sportveranstaltungen ?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet in vielen Fällen nicht

Nach einem aktuellen Urteil des Thüringer Landessozialgerichtes vom 18.02.2016 (AZ L1U 1241/15) sind während einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung nur die Aktivitäten über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Während freiwilliger Freizeitveranstaltungen wie einem am Rande stattfindenden Fußballturnier besteht kein Versicherungsschutz.

Verletzung bei betrieblicher Fußballveranstaltung

Der Mitarbeiter eines Unternehmens begehrte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, da er sich bei einem betrieblich ausgetragenen Fußballturnier verletze, welches am Abend nach einer Fortbildungsveranstaltung stattfand. Zwar wurden alle während der Fortbildungsveranstaltung anwesenden Mitarbeiter aufgefordert an diesem Sportturnier teilzunehmen, von einer Pflichtveranstaltung kann jedoch direkt nicht gesprochen werden.

Kundenzufriedenheit

Gesetzl. Unfallversicherung leistet nicht bei freiwilliger Teilnahme

So zumindest sah es das Gericht, welche über die Ansprüche des durch die bei diesem Fußballspiel verletzten Mitarbeiter zu entscheiden hatte.
Erwartungshaltung des Arbeitgebers reicht nicht als Argument
Die Tatsache, dass die Vorgesetzten von der Teilnahme eines jeden Mitarbeiters ausgingen bedeutet noch nicht, dass es sich um eine arbeitsrechtliche Pflicht handelte. Eine Nichtteilnahme hätte weder eine Abmahnung noch Kündigung oder sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen für den geschädigten Mitarbeitet gehabt. Insofern war die Teilnahme an diesem Turnier, auch wenn dieses im offiziellen Programm für das Fortbildungswochenende aufgeführt war, völlig freiwillig.
Ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung besteht also nicht, da es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelte.

Nur Private Unfallversicherung zahlt immer

Einzig eine private Unfallversicherung zahlt sowohl während beruflich bedingter Tätigkeiten als auch für während der Freizeit erlittene Unfälle. Angesichts einer Prämie von ca. 100 Euro im Jahr, sollte jeder Arbeitnehmer zusätzlich über eine private Unfallversicherung verfügen. Auch Arbeitgeber können einen solchen Schutz für ihre Mitarbeiter abschließen, der nicht nur bei Arbeitsunfällen Versicherungsschutz bietet.