Beratungshotline: 040 / 2110766-0
von 8:00 bis 19:00 Uhr

Raucherpause nicht durch gesetzliche Unfallversicherung gedeckt

Aus gesundheitlichen Gründen ist das Rauchen am Arbeitsplatz heute nicht mehr erlaubt. Raucher müssen, um sich eine Zigarettenpause zu gönnen, in der Regel das Gebäude verlassen. Was passiert aber, wenn bei der Raucherpause ein Unfall passiert? Dieser Frage musste jetzt das Sozialgericht in Karlsruhe (Aktenzeichen S 4 U 1189/15) nachgehen.
Rauchen hat mit Arbeit nichts zu tun
Die Klägerin hatte eine viertel Stunde vor Beginn der regulären Pause ihren Arbeitsplatz verlassen und wurde auf dem Betriebsgelände von einem Gabelstapler am Fuß verletzt. Sie machte darauf hin einen Arbeitsunfall geltend.

Kundenzufriedenheit

Die Problematik war jedoch, dass sie sich in ihren Aussagen widersprach. Sagte sie zuerst, sie sei dort gewesen, um eine Zigarette zu rauchen, korrigierte sie sich später dahingehend, sie sei auf dem Weg zur Toilette gewesen. Die Zigaretten seien ihr auf dem Hof aus der Tasche gefallen, da sie die Schachtel wegen der anschließenden Pause schon einstecken hatte.
Die Karlsruher Richter kamen in ihrer Urteilsbegründung zu dem Schluß, dass der Weg zur Toilette sehr wohl einen Arbeitsunfall bedingt hätte, eine Raucherpause aber in keiner Weise notwendig sei, um den Arbeitsalltag zu überstehen.
Die Richter stuften Rauchen in ihrer Arbeitsbegründung als reine private Angelegenheit ein. Zwar sei der Weg zur Toilette auch losgelöst von der Arbeit zu sehen, jedoch als unaufschiebbare Handlung zu verstehen. Die Leistungsverweigerung der Berufsgenossenschaft sei rechtens.

Zahl der Arbeitsunfälle leicht gestiegen

Verzeichnete die Berufsgenossenschaft im Jahr 2013 noch 874.514, so stieg die Zahl im Jahr 2014 auf 869.817. Die Anzahl der Wegeunfälle war jedoch rückgängig und sank von 185.667 auf 174.240. Die Menge der neu hinzugekommenen Unfallrenten im Jahr 2014 fiel mit 19.537 ebenfalls niedriger aus als im Jahr 2013. Damals wurden noch 20.136 Anträge gestellt. Bedauerlich ist der Anstieg der Arbeits- und Wegeunfälle mit Todesfolge. Hier stieg die Zahl der gemeldeten Unfälle von insgesamt 772 im Jahr 2013 auf 805 im Jahr 2014, ein Plus von 4,27 Prozent.

Da auf die gesetzliche Unfallversicherung nicht immer Verlass ist, insbesondere, da alle die Arbeit nicht betreffende Bereichen ausgeschlossen sind, sollten auch Arbeitnehmer unbedingt immer eine private Unfallversicherung abschließen.