Fahrgemeinschaften stellen eine attraktive Lösung dar, wenn mehrere Arbeitnehmer aus einem Ort bei einem Arbeitgeber in einem anderen Ort beschäftigt sind. Das Schöne daran ist, dass jeder der Mitfahrer, gleich, ob er selbst fährt oder nicht an der Reihe ist, die Kilometerpauschale geltend machen kann. Dass die Abhängigkeit der Beifahrer vom Fahrer auch Folgen haben kann und wie sich diese rechtlichen darstellen, darüber hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az: L 3 U 109/13) zu entscheiden.