Das wohl berühmteste Zitat von Winston Churchill lautete Sport sei Mord. Das ist natürlich Ansichtssache, jeder Mediziner ist vom Gegenteil überzeugt. Das gilt auch für die in Deutschland Millionen aktive Sportler. Im Gegensatz zum auf der Couch sitzen birgt Sport, je nach Sportart mal mehr, mal weniger, ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Rund 1,5 Millionen Unfälle ereignen sich jährlich beim Sport. Die meisten gehen glimpflich aus, in einigen Fällen tragen die Unfallopfer aber auch nicht mehr reparable Schäden davon. Im schlimmsten Fall endet der Sportunfall in einer Erwerbsminderung.
Ein Sportunfall kann mehrere Ursachen haben. Rutscht ein Tennisspieler auf einer feuchten Bande aus und erleidet einen Sehnenriss, kann er dafür niemanden haftbar machen. Ein Mountainbiker, der bei einer Down-Hill Fahrt über einen Schotterstein fährt, stürzt und einen Wirbelsäulenschaden davon trägt, auch nicht. Anders verhält es sich, wenn ein Fußballer nach einem Foul schwer verletzt wird. In diesem Fall ist sein Gegner durchaus im Regress, um mögliche Kosten zu ersetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass er entweder über die liquiden Mittel oder eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Wer das Risiko des Nicht-Vorhandenseins ausschließen möchte, sollte seine eigene Haftpflichtversicherung um den Baustein der Forderungsausfalldeckung erweitern.
Da sich Sportunfälle in der Freizeit ereignen, entfällt eine Leistung der Berufsgenossenschaft. Die private Unfallversicherung sollte daher immer das schlimmste Risiko, den Verdienstausfall durch Invalidität, absichern. Dies gilt nicht nur bei Extremsportarten wie Kiten oder Paragliding. Einige Versicherer schließen verschiedene Sportarten aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos sogar aus. Die Versicherungssumme muss daher so bemessen sein, dass sie den Lebensstandard auch ohne Einkünfte aufrechterhält. Als Faustformel gilt daher das zehnfache Jahreseinkommen. Durch die unterschiedlichen Progressionsstufen, die am Ende über die Höhe der Versicherungsleistung entscheiden, kann der Versicherungsnehmer die Relation zwischen Versicherungssumme und Leistung im Schadensfall individuell steuern und somit auch auf den Beitrag Einfluss nehmen.