27.12.2020
Die Versicherungswirtschaft definiert einen Unfall als „plötzlich von außen einwirkendes Ereignis“. In erster Linie denken die Versicherungsnehmer hier an einen Beinbruch oder einen Dachziegel, der ihnen auf den Kopf fällt. Abhängig von der Qualität der jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers ist der Begriff eines Unfalls aber noch sehr viel weiter gedehnt. Wie umfassend der Unfallbegriff bei einem sehr guten Deckungskonzept ausfallen kann, wollen wir am Beispiel des Tarifs „Unfallkonzept XXL“ der Interrisk Versicherung aufzeigen.