18.07.2016
Nach einem aktuellen Urteil des Thüringer Landessozialgerichtes vom 18.02.2016 (AZ L1U 1241/15) sind während einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung nur die Aktivitäten über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Während freiwilliger Freizeitveranstaltungen…. .