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Eigenbewegung in der Unfallversicherung

Unfälle, die ohne fremdes Zutun aus der eigenen Bewegung geschehen, sind in vielen Unfallversicherungen nicht mitversichert.
Da Eigenbewegungen kein von außen auf den Körper einwirkender Umstand sind, gelten Unfälle wie “Umknicken ohne Fremdeinwirkung” im Sinne vieler Unfalltarife nicht als Unfall.

Lesen Sie mehr über das Thema Eigenbewegung und welche Anbieter diese mitversichern.

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