07.02.2018
Bekanntermaßen findet ein Unfall aus dem „Nichts“ statt. Die Allgemeinen Unfallbedingungen der Versicherer definieren einen Unfall auch als ein „plötzlich von außen einwirkendes Ereignis“. Ein Unfall kann mit einem aufgeschürften Knie enden, er kann allerdings auch einen tödlichen Ausgang nehmen.