13.11.2019
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft (BG), zwangsversichert. Die Beiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Die BG gilt als eine der Säulen der Sozialversicherungen. Ihre Aufgabe ist es, bei Berufsunfällen oder Berufskrankheiten mögliche Rehabilitationsmaßnahmen einzuleiten oder im Fall der anhaltenden Arbeitsunfähigkeit eine Rentenleistung zu erbringen. Selbstständige können freiwillig Mitglied in einer Berufsunfallversicherung sein.