Die Krankenhaustagegeldversicherung der DKV Tarif KKHT bietet eine Absicherung von bis zu 65 Euro pro Tag im Krankenhaus, ohne dass Gesundheitsfragen gestellt werden. Dieser Tarif kann online in 5-Euro-Schritten abgeschlossen werden und eignet sich sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte. Darüber hinaus ist die DKV KKHT auch für Beamte mit Beihilfe oder Heilfürsorge geeignet. In Kombination mit dem Tarif DKV UZ1 können sogar bis zu 115 Euro Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung versichert werden, falls kein Einzelzimmer im Krankenhaus verfügbar ist. Als sinnvolle Ergänzung zum Krankenhaustagegeld bietet sich das DKV Kurtagegeld an.
Die Krankenhaustagegeldversicherung KKHT kann eigenständig abgeschlossen werden, beispielsweise um den gesetzlichen stationären Eigenanteil von 10 Euro pro Tag kostengünstig abzusichern. Es besteht auch die Möglichkeit, sie als Zusatzschutz abzuschließen.
PKV-Versicherte können mit dem Tarif ihre stationäre Absicherung verbessern und beispielsweise den Zuschlag für das Zweibettzimmer oder die Differenz zum Einzelzimmer damit absichern.
Wartezeiten
Die Wartezeit beträgt zu Beginn 3 Monate für allgemeine Krankenhausbehandlungen, 8 Monate für Entbindund und stationäre Psychotherapie. Bei unfallbedingten Krankenhausbehandlungen entfällt die Wartezeit komplett.
Vorerkrankungen sind abgesichert
Es sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten, Vorerkrankungen sind trotzdem mitversichert, sofern ein diesbezüglich nach Versicherungsbeginn stattfindender Krankenhausaufenthalt nicht bereits in den 24 Monaten vor dem Abschluss der Krankenhaustagegeldversicherung ärztlich in Erwägung gezogen wurde.
Leistung auch bei vollstationären Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
Ebenfalls wird das DKV KKHT Krankenhaustagegeld bei Vorsorgekuren (hier allerdings maximal 28 Tage innerhalb von 3 Jahre) oder eine stationären REHA-Behandlung in Höhe des versicherten Tagessatzes ausgezahlt
Kinder und Jungendliche bis 14 = doppelte Leistung
Für Kinder bis 14 Jahre kann maximal ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro bei der DKV versichert werden, allerdings verdoppelt sich hier die Leistung, sofern das versicherte Kind von einer erwachsenen Person während der stationären Behandlung begleitet wird. So lassen sich eventuell anfallende Unterbringungskosten für die Begleitperson finanzieren.