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Darf man mehrere Unfallversicherungen gleichzeitig haben?

Aufpassen, wenn Sie mehrere Unfalltarife kombinieren wollen

Es gibt viele Versicherte, die besonders im Bereich der Unfallversicherung mehrere Policen gleichzeitig nutzen. Dies kann dann passieren, wenn man beispielsweise heiratet und man im Trubel der Hochzeit vergisst, die Versicherungen nach der Hochzeit entsprechend zu kündigen beziehungsweise zusammenzulegen. Denn Eheleute brauchen in der Regel nur eine private Unfallversicherung, die auf beide Namen ausgestellt ist.

Nun stellt sich natürlich die Frage, was passiert, wenn man zwei Unfallversicherungen hat? Ist dies trotz alldem erlaubt? Kann man im Schadensfall beide Versicherungen nutzen? Und bekommt man dann zweimal den Schaden reguliert?

Unbedingt im Antrag angeben

Sofern Sie eine 2. Unfallversicherung beantragen, ist es Ihre Obliegenheit, dies auch im Antrag anzugeben, wenn danach gefragt wird. Andernfalls gilt dies als Anzeigepflichtverletzung und kann zur Kürzung oder sogar Nichtleistung durch den Versicherer führen. Insbesonderen, wenn Sie mehrere Tarifen mit sehr hohen Versicherungssummen abschließen möchten, ist es wichtig, dies mit den einzelnen Unfallversicherern abzuklären, da übermäßig hohe Invaliditätssummen die Gefahr für Versicherungsbetrug bergen könnten.

Kundenzufriedenheit

Wer beispielsweise durch die Kombination mehrere Policen für den Verlust seines Daumens durch eine Unfall auf eine Leistung von mehreren hundert tausend Euro oder mehr käme, könnte dadurch geneigt sein, sich selbt zu verstümmeln, um die Versicherungssumme zu kassieren.
Dies kann man nicht pauschalisieren, denn für einen Berufsmusiker mag es beispielsweise angebracht sein, einzelne Gliedmaßen so hoch zu versichern.

Es ist also extrem wichtig mit den Versicherern abzuklären, ob dem Abschluss einer weiteren Police zugestimmt wird.

Es kommt auf Kleinigkeiten an

Generell kann erst einmal niemand etwas sagen, wenn man zwei Unfallversicherungen hat. Dies ist zwar nicht nötig, jedoch haben viele Betroffene unterschiedliche Leistungen bezüglich der Versicherungen abgedeckt, sodass es im Schadensfall zwar zu Überschneidungen bei den Leistungen kommen kann, jede Versicherung für sich jedoch auch Leistungen abdeckt, die die andere Versicherungspolice nicht berücksichtigt. Interessant ist daher nicht unbedingt, ob mehrere Versicherungen gleichzeitig erlaubt sind sondern vielmehr die Frage, wie im Falle eines Schadens vorgegangen werden muss. Denn hier kommt es dann auf die berühmten Details an.

Die Unfallanzeige vollständig ausfüllen

Wenn es zu einem Unfall kommt, den Sie über die Unfallversicherung abrechnen möchten, dann ist es wichtig, dass Sie die Unfallanzeige vollständig und gewissenhaft ausfüllen. Einerseits dürfen keine Angaben zum Unfall verschwiegen, beschönigt oder dramatisiert werden. Auf der anderen Seite dürfen Sie nicht vergessen, Ihre andere Unfallversicherung zu erwähnen. Eine entsprechende Abfrage erfolgt bei jeder Unfallmeldung.

Beanzeigen Sie den Unfall dann ruhig bei allen Ihren Versicherungen. Jede Versicherung ist verpflichtet, entsprechende Leistungen zu gewähren. Jedoch nur dann, wenn die Meldeformulare korrekt ausgefüllt wurden.

Haben Sie nicht angegeben, dass Sie eine weitere private Unfallversicherung haben, wäre dies eine Obliegenheitsverletzung. Denn Sie verschweigen der Versicherung wichtige Fakten, was diese berechtigt, Ihnen keine Leistungen zu gewähren. Ein entsprechendes Gerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 10 U 778/15 stammt vom Oberlandesgericht Koblenz.

Mein Tipp: Es spricht nichts gegen mehrere private Unfallversicherungen. Seien Sie jedoch ehrlich, sowohl beim Ausfüllen des Antrags, aber auch wenn es zum Schadensfall kommt, damit Sie auch wirklich die Ihnen zustehenden Leistungen in Empfang nehmen können.