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Die Bayerische Unfallversicherung

Bayerische mit völlig neuem Unfallversicherungskonzept

Auch wenn die Unfallversicherung zu den Policen zählt, die sich am häufigsten in deutschen Haushalten wiederfindet, ist die Sinnhaftigkeit vieler Verträge zu bezweifeln. Der Grund liegt in der Höhe der Versicherungssumme. Grundlegender Gedanke einer Unfallversicherung ist es, im Fall einer Invalidität mindestens den Verdienstausfall zu kompensieren. Dass dies mit einer Leistung von 100.000 Euro im schlimmsten Fall nicht zu bewerkstelligen ist, versteht sich von selbst.

Folgekosten geraten häufig in Vergessenheit

Ereignet sich der Unfall während der Arbeitszeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Deren Leistungen sind zwar nicht unbegrenzt, aber doch als solide einzustufen. Anders verhält es sich, wenn der Unfall in der Freizeit eintritt. Die medizinische Behandlung wird zwar von der Ersatzkasse übernommen, damit hört es aber auch schon auf. Fallen Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen an, muss der Verunglückte diese selbst tragen. Kann er nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, geht der Verdienstausfall zu seinen Lasten. Dies gilt übrigens auch für die geschmälerte Altersrente. Zahlt er invaliditätsbedingt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung, mindert dies auch die Altersrente. Mit anderen Worten, 100.000 Euro reichen bereits bei einer Invalidität von 50 Prozent vorne und hinten nicht. Die maximalen Versicherungsleistungen der herkömmlichen Policen bieten zwar durchaus Schutz. Im schlimmsten Fall kommt die versicherte Person aber auch hier schnell an die Grenzen. Diese Grenzen hat die Bayerische jetzt mit ihrer neuen Unfallversicherung „Unfallpolice Individual“ im wahrsten Sinne des Wortes gesprengt.

Kundenzufriedenheit

10 Millionen Euro maximale Deckungssumme

Bis zu dieser Summe leistet der Versicherer für alle Kosten, welche dem Versicherungsnehmer aus einem Unfall entstehen. Bereits ein Prozent Invaliditätsgrad genügen, damit eine Leistungspflicht der Bayerischen begründet ist. Die Ersatzleistungen gehen aber weit über das Übliche hinaus.

So besteht ein Leistungsanspruch bei:

• Notwendigen Umbaumaßnahmen
• Kompensation von Einkommenseinbußen
• Kompensation von Einbußen bei der Altersrente
• Vorausleistung bei strittigen finanziellen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Unfallursache

Dieses Tarifkonzept ähnelt einer Haftpflichtversicherung. Die Bayerische stellt sich damit so, als ob sie den Unfall zu verantworten hätte und im Regress ist.