10 Millionen Euro maximale Deckungssumme
Bis zu dieser Summe leistet der Versicherer für alle Kosten, welche dem Versicherungsnehmer aus einem Unfall entstehen. Bereits ein Prozent Invaliditätsgrad genügen, damit eine Leistungspflicht der Bayerischen begründet ist. Die Ersatzleistungen gehen aber weit über das Übliche hinaus.
So besteht ein Leistungsanspruch bei:
• Notwendigen Umbaumaßnahmen
• Kompensation von Einkommenseinbußen
• Kompensation von Einbußen bei der Altersrente
• Vorausleistung bei strittigen finanziellen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Unfallursache
Dieses Tarifkonzept ähnelt einer Haftpflichtversicherung. Die Bayerische stellt sich damit so, als ob sie den Unfall zu verantworten hätte und im Regress ist.